Kindeswohl im Pflegschaftsverfahren

19. Juni 2025 Aus von Angelika Rohr

Der gesamte Prozess vor dem Pflegschaftsgericht geschieht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Macht Sinn? Ja, auf den ersten Blick schon, weil damit die Privatsphäre der Eltern und insbesondere der Kinder gewahrt werden sollte. Doch genau dieser vermeintliche Schutz bietet sehr viele Möglichkeiten des Machtmissbrauchs.

Was Außenstehende nie für möglich halten, ist für viele Elternteile – meistens betroffen sind hier Mütter – und ihre Kinder bittere Realität. Ein anhaltender Alptraum, aus dem es scheinbar kein Entkommen gibt. Aus toxischen Beziehungen ist der Begriff Gaslighting bekannt. Damit wird das Verhalten einer Person beschrieben, die so manipulativ agiert, dass das Gegenüber nach und nach Selbstzweifel entwickelt und damit noch mehr angreifbar wird.

Nun sind wir aber in keiner toxischen Beziehung, sondern vor Gericht. Dem Pflegschaftsgericht. DER obersten Instanz zum Wohle unserer Kinder. Sogar das Jugendamt muss sich den Vorgaben von Richter:innen beugen. Die Prozesse vor Gericht sind ausgedehnt lange und was dort passiert, wird nicht Gaslighting genannt. Es gibt einen anderen Fachbegriff dafür: Institutionelle Gewalt.

Wer von institutioneller Gewalt betroffen ist, kann eine offizielle Meldung machen (auch anonym möglich). Alleine die Tatsache, dass es vom Ministerium aus diese Stelle gibt, zeigt auf, wie viel Machtmissbrauch betrieben wird, der – eben zum Schutz des Kindes… – nie an die Öffentlichkeit gelangt.